17. März 2016

Multis und Menschenrechte: Gutachten und Gesetzentwurf

Deutsche Unternehmen müssen Menschenrechte auch im Ausland achten.  Das fordert ein neues Gutachten, das Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam bei Prof. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Rechtsanwaltsbüro Geulen & Klinger (Berlin) in Auftrag gaben (>>> Gutachten zur Verankerung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im deutschen Recht).  Es enthält konkrete Empfehlungen, wie dies gesetzlich ausgestaltet werden kann. Im Mai entscheidet die Bundesregierung, wie viel Verantwortung Unternehmen für die Produktionsbedingungen in Drittländern übernehmen müssen. Dazu soll ein ‚Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ verabschiedet werden.

Kernstück des Gutachtens ist ein Gesetzentwurf, der in Deutschland ansässige  Unternehmen erstmals verpflichten würde, wesentliche menschenrechtliche Risiken in ihren Auslandsgeschäften zu prüfen und ihnen vorzubeugen. Das Gutachten stützt sich dabei insbesondere auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (>>> Zahme Leitlinien für Skandalkonzerne), zu deren nationaler Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Zu den häufig verletzten Sorgfaltspflichten gehören fehlender Brandschutz in Textilfabriken, gesundheitsgefährdende Arbeit in Steinbrüchen oder Landvertreibung und Wasserverschmutzung im Rohstoffabbau. Die Vorgaben des Gesetzes sollten durch staatliche Behörden überwacht und durchgesetzt werden. Wie sich gezeigt hat, reichen freiwillige Sozial- und Umweltstandards nicht aus. Denn die meisten Unternehmen werden erst dann wirklich aktiv, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet werden.

Mobiltelefone, Fahrzeuge oder Kleidung - viele Produkte des täglichen Lebens haben nach Ansicht der auftraggebenden NGOs einen hohen Preis: Beim Abbau der Rohstoffe und bei der Produktion von Waren kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen. So bauen Männer, Frauen und auch Kinder in einigen Regionen der Demokratischen Republik Kongo Kobalterz unter lebensgefährlichen Arbeitsbedingungen ab. Kobalt wird für wiederaufladbare Batterien benötigt und ist deshalb Bestandteil von Elektroautos, Laptops und Mobiltelefonen. Das Gutachten zeigt, dass die Einführung gesetzlicher Sorgfaltspflichten nicht nur notwendig, sondern für Unternehmen auch machbar ist. Mit dem Nationalen Aktionsplan kann die Bundesregierung jetzt zeigen, wie ernst sie es mit dem Menschenrechtsschutz meint.

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